Stornierungsbedingungen

Mit der verbindlichen Anmeldung wird ein Teilnahmeplatz für Ihr Kind reserviert und die Planung der Ferienfreizeit beginnt. Hierzu zählen insbesondere die Planung von Personal, dem Außengelände, Verpflegung, Materialien sowie weiterer organisatorischer Leistungen.

Kostenfreie Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung der gebuchten Ferienfreizeit ist bis 4 Wochen vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Veranstalter.

Stornogebühren

Bei einer Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist gelten folgende Stornogebühren:

bis 4 Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit: kostenfrei
ab 3 Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit: 50 % des Teilnahmebeitrags
ab 1 Woche vor Beginn der Ferienfreizeit: 75 % des Teilnahmebeitrags
ab Beginn der Ferienfreizeit oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 100 % des Teilnahmebeitrags

Die Stornogebühren stellen einen pauschalierten Ersatz der dem Veranstalter entstehenden Kosten dar. Zu diesem Zeitpunkt sind insbesondere die Kosten für Personal, das Außengelände, Verpflegung, Materialien sowie organisatorische Leistungen bereits ganz oder teilweise verbindlich eingeplant und können regelmäßig nicht mehr anderweitig verwendet werden. Eine Nachbesetzung des Teilnahmeplatzes ist in der Regel nicht möglich.

Den Erziehungsberechtigten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Werden durch die Stornierung Aufwendungen erspart oder kann der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden, werden diese Vorteile selbstverständlich berücksichtigt.

Abbruch der Ferienfreizeit

Ein vorzeitiger Abbruch der Ferienfreizeit – insbesondere aufgrund von Krankheit, Verletzung oder aus sonstigen persönlichen Gründen – begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung des Teilnahmebeitrags. Die Kosten für Personal, das Außengelände, Verpflegung, Materialien, Organisation und die Bereitstellung des Teilnahmeplatzes entstehen überwiegend unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes. Eine Nachbesetzung des Teilnahmeplatzes ist nach Beginn der Ferienfreizeit regelmäßig nicht mehr möglich.

Sollten dem Veranstalter durch den vorzeitigen Abbruch nachweislich Aufwendungen erspart bleiben oder der Teilnahmeplatz ausnahmsweise anderweitig vergeben werden können, werden diese Vorteile selbstverständlich berücksichtigt.

Wir empfehlen allen Erziehungsberechtigten den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Freizeitrücktrittsversicherung.

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